17. Juni 2015

Parteien und SDG-Finanzierung: Der Privatsektor soll es richten?

Nicht gerade Phantasie versprühen die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD im Vorfeld der dritten UN-Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung (FfD III) Mitte Juli in Addis Abeba. In einem Antrag im Bundestag betonen sie die Notwendigkeit, stärker als bisher privates Kapital für die Entwicklungsfinanzierung zu mobilisieren. „Die geschätzten Kosten für die Erreichung der globalen Entwicklungsziele einschließlich der Bereitstellung und des Schutzes Globaler Öffentlicher Güter übersteigen die aus öffentlichen Haushalten bereitgestellten Mittel (ODA) bei weitem“, heißt es in ihrem Antrag im Bundestag (18/5093). Der Rest ist altbekannte Entwicklungslyrik:

Die Bundesregierung solle bei den anstehenden Verhandlungen entwicklungshemmenden Ungleichheiten auf zwei Ebenen entgegentreten: Zum einen seien Maßnahmen zu ergreifen, um große soziale Ungleichheiten innerhalb und zwischen den Staaten zu verringern. Der Aufbau wirksame nationaler Steuersysteme und internationaler Regelungen könne dafür einen wichtigen Beitrag leisten. Zum andern seien Vorschläge zu unterbreiten, wie den sozialen Ungleichheiten innerhalb der Staaten, die insbesondere auf Benachteiligungen auf Grund von Geschlecht, Herkunft, Lebensalter, Religion, sexueller Orientierung oder Behinderung zurückzuführen sind, effektiv entgegengewirkt werden kann.

Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung zudem auf, „weitere Schritte“ zur Erreichung des „0,7-Prozent-Ziels“ zu unternehmen. Weitere Forderungen zielen auf die Förderung der „Fähigkeit der Partnerländer zur Generierung von Eigenmitteln durch effektive Steuersysteme“, die Schaffung eines „eines robusten Monitoring- und Review-Mechanismus für die getroffenen Verabredungen“, sowie auf die Intensivierung des internationalen Dialogs „über die Einführung alternativer innovativer und nachhaltiger Finanzierungskonzepte“ für Entwicklung. Den Bogen zu den kommenden Aufgaben der Klimafinanzierung sucht man vergebens.

Anders in einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dort wird ein „neuer Ansatz für nachhaltige Entwicklung (gefordert), der Maßnahmen gegen den Klimawandel mit dem Einsatz gegen Armut und Ungleichheit verbindet“. Im diesem Jahr bestehe die Chance in den Verhandlungen über ein neues internationales Klimaabkommen und über die globalen Nachhaltigkeitsziele (SDG) die Chance, einen Durchbruch für Klimaschutz und globale Gerechtigkeit zu erzielen, schreiben die Abgeordneten (18/5151). Damit die Gipfel in New York und Paris zu einem Erfolg werden können, müssten die Industrieländer bei FfD III die völkerrechtlich verbindliche Finanzierung von Entwicklungs- und Klimaschutzmaßnahmen sicherstellen. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Prinzip der „gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten“ auf alle Bereiche der Nachhaltigkeitsagenda angewendet und nicht nur auf den Klimaschutz reduziert wird. Zudem solle sie einen „realistischen Aufholplan“ vorlegen, der glaubhaft deutlich macht, wie die Bundesregierung das immer wieder international vereinbarte 0,7-%-Ziel bis 2020 erreichen will. Sie soll darüber hinaus aufzeigen, wie Deutschland zusätzlich den fairen deutschen Anteil für die internationale Klimafinanzierung aufbringen werde. Weitere Forderungen zielen u.a. auf einen deutlich größeren Anteil der Entwicklungs- und Klimafinanzierung für die ärmsten Staaten als bisher, auf den Abbau klimaschädlicher Subventionen, den Verzicht auf die geplante Erhöhung des Verteidigungsetats auf 2% des Bruttonationaleinkommens sowie die Einführung einer „anspruchsvollen Finanztransaktionssteuer mit einer breiten Steuerbasis“.

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