8. Oktober 2014

Mit dem IWF gegen Geierfonds?

Im Vorfeld der Jahrestagung hat der Exekutivrat des IWF Reformvorschläge unterstützt, wie sie in einem neuen IWF-Report gemacht werden. Damit sollen künftig aufreibende und kostspielige Auseinandersetzungen bei Umschuldungen verhindert werden, wie sie derzeit zwischen der argentinischen Regierung und Geierfonds stattfinden. Der Fonds stellt fest, dass „der existierende rechtliche Rahmen nicht robust genug ist, um „Holdout“-Gläubiger daran zu hindern, Restrukturierungsprozesse zu unterminieren“ und schlägt vor, dass das US-Gesetz über „Foreign Sovereign Immunities (FSIA) so präzisiert werden sollte, dass die Anlagewerte eines fremden Landes gegenüber der Rechtsprechung von US-Gerichten immun sind.

Dabei zitiert der IWF einen offenen Brief, den mehr als 100 Ökonomen an den US-Kongress gerichtet haben und in dem sie vor schädlichen Konsequenzen des jüngsten Urteils des New Yorker Distriktrichters Griesa für Argentinien, das internationale Finanzsystem und die USA als Finanzzentrum warnen. Griesas Urteil verhindert, das Argentinien die Schulden der Mehrheit seiner Gläubiger bedienen kann, wenn es nicht gleichzeitig NML Capital und anderen Geierfonds den vollen Wert ihrer Anleihen zuzüglich Zinsen bezahlt – was für diese Holdouts einen Profit von über 1.600% bedeuten würde!

In dem von IWF-Mann Sean Hagan verfassten Papier werden die Probleme beschrieben, die aus dem Verhalten der Holdout-Gläubiger in Umschuldungsprozessen erwachsen können. Vor allem besteht das Risiko, dass einzelne Gläubiger an Umschuldungen nicht teilnehmen, weil sie hoffen, später den gesamten Schuldbetrag einklagen zu können. Der IWF plädiert deshalb dafür, die Collective-Action-Klauseln in Kreditverträgen so zu reformieren, dass die Entscheidungen einer Mehrheit von Gläubigern im Falle von Umschuldungen auch für die Minderheit der Gläubiger bindend werden.

Reformen wie die beschriebenen wären sicher sinnvoll, um die mit der US-Entscheidung im Falle Argentiniens entstandene Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Sie lösen allerdings noch nicht das generelle Problem, das in der Nichtexistenz einer Insolvenzregelung für Staaten besteht. Hier war der IWF (vor rund zehn Jahren) schon einmal weiter – der entsprechende Vorschlag von Ann Kruger, der damaligen Stellvertretenden IWF-Chefin, wurde allerdings vom US-Finanzministerium zurück gepfiffen. Neue Hoffnung kam kürzlich auf, als die UN-Vollversammlung mehrheitlich beschloss, ein Staateninsolvenzverfahren unter dem Dach der UNO zu erarbeiten (>>> UN-Generalversammlung: Mehrheit für Staateninsolvenz).

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