22. Juni 2014

EU-Richtlinie zur Konzernbesteuerung nur ein Trippelschritt

Die vom Rat der EU-Finanzminister Ende der Woche verabschiedete Änderung im europäischen Steuerrecht ist auf öffentliche Kritik gestoßen. So bezeichnete Attac den Richtlinienbeschluss als „Tropfen auf den heißen Stein“. Die Finanzminister der EU einigten sich auf eine kleine Änderung an der Mutter-Tochter-Richtlinie, mit der die Möglichkeit eingeschränkt werden soll, dass grenzüberschreitende Unternehmen konzernintern Kredite vergeben und damit die Steuerpflicht umgehen. Der vom Ministerrat verabschiedete Text bleibe sogar hinter dem schon schwachen Vorschlag der Kommission und der leichten Verbesserung durch das Europäische Parlament zurück. Beide forderten eine grundsätzliche Verschärfung des Steuerrechts. Die Abgeordneten verlangten zudem eine Überprüfung und eventuelle Überarbeitung der Richtlinie bis Dezember 2016. Beides wird es nun nicht geben.

Vollkommen außer Acht blieben bei dieser Richtlinie zudem zahlreiche andere Steuertricks: Absurd hohe Lizenzgebühren, die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Tochterunternehmen und Betriebsstätten in den EU-Mitgliedsländern bieten noch immer eine ausgezeichnete Basis zur aggressiven Steuervermeidung. Immerhin: Mit der Novelle wird die Steuervermeidung mit Hilfe sog. Hybridanleihen bekämpft. Diese oft sehr langfristigen Anleihen machen es sich zunutze, dass sie in einigen EU-Ländern als Eigenkapital, in anderen als Fremdkapital betrachtet werden. Die Konzernmutter vergibt eine langfristige Anleihe an eine Tochter in einem anderen EU-Land. Dort wird diese Anleihe als Kredit betrachtet, die Zinsen und Rückzahlungen der Tochtergesellschaft an die Konzernmutter mindern also die Steuerpflicht. Im Sitzland der Konzernmutter dagegen werden diese Zahlungen als Dividendenausschüttung behandelt und sind damit steuerfrei. Mit dieser Konstruktion können also Erträge steuerfrei von einem Land ins andere verschoben werden.

Attac und andere zivilgesellschaftliche Organisationen, wie das Internationale Netzwerk für Steuergerechtigkeit, setzen sich seit Jahren für Mindeststeuersätze in der EU und eine Vereinheitlichung der Steuerbasis ein. Für global wirtschaftende Konzerne fordert Attac darüber hinaus eine Gesamtkonzernbesteuerung, die dazu führen würde, dass die Gewinne in den Ländern besteuert werden, in denen sie gemacht werden. Sie werden angesichts der Trippelschritte, die die Steuerreformen in der EU kennzeichnen, den Druck noch eine Zeit lang aufrechterhalten und verstärken müssen.

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